Scheidungsimmobilie – Diese Optionen gibt es

 



Verheiratete Paare haben oft ein gemeinsames Haus, das eine wichtige finanzielle und Altersvorsorgekomponente dar. Wie sollte die Immobilie im Falle einer Scheidung gehandhabt werden?

 

Sollte das Haus direkt nach der Scheidung verkauft werden?



Nein, nicht zwangsläufig. Wir beraten Sie bei der besten Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung!

 

Zugewinngemeinschaft: Immobilien und Eigentum



Die Mehrheit der Ehepaare wählt die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das während der Ehe erworbene Eigentum und Schulden beiden Ehepartnern gehören. Leider verläuft die Aufteilung selten ohne Komplikationen.

 

Realteilung: Aufteilung der Immobilie in zwei separate Wohneinheiten



Hierbei bleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und haben jeweils Alleineigentum an einem Teil. Dies wird durch eine notarielle Erklärung im Grundbuch festgelegt. Nicht jede Immobilie ist für eine solche Teilung geeignet, daher sollte ein Fachmann konsultiert werden.

 

Übertragung des Hauses auf die Kinder



Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Immobilie auf die Kinder zu übertragen. Dafür braucht man die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts. Ein Partner kann seinen Anteil dem Kind schenken, wenn der andere Partner zustimmt.

 

Übertragung der Immobilie: Verbleib eines Partners und Ausgleichszahlung



Man kann das Immobilieneigentum auch an einen Partner übertragen. Der andere Partner bekommt eine Ausgleichszahlung, die vom Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen abhängt. Es muss beachtet werden, dass die laufenden Kreditverpflichtungen ebenfalls übernommen werden.

 

Versteigerung der Immobilie



Kann keine Einigung erzielt werden, kann die Immobilie auf Antrag versteigert werden. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten: Der Erlös deckt oft nicht die Schulden, und das Höchstgebot liegt meist unter dem möglichen Verkaufspreis bei einem professionellen Verkauf. Dies führt oft zu Schulden, mehr lesen... für die beide Ehepartner haften. Eine einvernehmliche Lösung sollte daher bevorzugt werden.

 

Die Immobilie vermieten



Ist ein Verkauf ungünstig oder kann das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden, ist Vermietung eine Option. Dann müssen die Ex-Partner als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler einschalten.

 

Immobilienverkauf



Die meisten Paare verkaufen das gemeinsame Haus bei einer Scheidung. Nach dem Trennungsjahr kann jeder Partner den Verkauf der Immobilie fordern. Ein erfahrener Immobilienexperte übernimmt die gründliche Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit potenziellen Käufern in Ihrem Interesse. Damit haben Sie den Kopf frei für andere Dinge bei der Scheidung.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Immobilienmakler gerne zur Verfügung. Zusammen finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.

Wünschen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie?

Kontaktieren Sie uns! Wir sind gerne für Sie da.

Immobilienregelung nach Trennung – Diese Optionen gibt es

 



Für verheiratete Paare stellt die gemeinsame Immobilie eine bedeutende finanzielle Komponente und Altersvorsorge dar. Doch wie geht man im Falle einer Scheidung am besten mit der Immobilie um?

 

Sollte das Haus direkt nach der Scheidung verkauft werden?



Nicht unbedingt sofort. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie zu finden. Kontaktieren Sie uns für eine Beratung!

 

Zugewinngemeinschaft und Immobilien



Die Mehrheit der Ehepaare wählt die Zugewinngemeinschaft. Das heißt, dass das während der Ehe erworbene Eigentum beiden Partnern gehört, ebenso wie die Schulden. Leider verläuft die Aufteilung selten ohne Komplikationen.

 

Realteilung: Die Immobilie in zwei eigenständige Wohneinheiten teilen



Hier bleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und besitzen jeweils einen Teil. Dies wird durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch dokumentiert. Nicht alle Immobilien eignen sich dafür, daher sollte ein Fachmann hinzugezogen werden.

 

Die Immobilie den Kindern übertragen



Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Immobilie auf die Kinder zu übertragen. Dies benötigt jedoch die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts. Auch ein Partner kann seinen Eigentumsanteil dem Kind schenken, mit der Zustimmung des anderen.

 

Übertragung: Ein Partner bleibt und zahlt den anderen aus



Auch die Übertragung des Immobilieneigentums an einen Partner ist eine mögliche Lösung. Dabei erhält der andere eine Ausgleichszahlung, abhängig vom Marktwert und den Eigentumsanteilen. Auch die laufenden Kreditverpflichtungen müssen übernommen werden.

 

Zwangsversteigerung der Immobilie



Wenn keine Einigung möglich ist, kann die Immobilie öffentlich versteigert werden. Hierbei muss man vorsichtig sein: Der Erlös deckt häufig nicht die Schulden, und das Höchstgebot ist meist niedriger als bei professionellem Verkauf. Das kann zu ungedeckten Schulden führen, für die beide Partner haften. Es ist daher besser, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

 

Vermietung als Option



Wenn ein Verkauf unvorteilhaft ist oder das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten weiterlesen... werden kann, könnte die Vermietung eine sinnvolle Option sein. Die Ex-Partner müssen dann als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler beauftragen.

 

Verkauf des Hauses



Die Mehrheit der Paare entscheidet sich bei einer Scheidung für den Verkauf der gemeinsamen Immobilie. Nach dem Trennungsjahr kann jeder Partner den Verkauf der Immobilie fordern. Ein erfahrener Makler kümmert sich um Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern in Ihrem Interesse. So können Sie sich auf andere Aspekte Ihrer Scheidung konzentrieren.

Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe beim Verkauf benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Makler zur Verfügung. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.

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Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne.

Schwierigkeiten am Wohnungsmarkt: Jetzt kaufen, bevor die Preise steigen?

 



Der Bau von Wohnungen durchlebt eine Krise und wird weiterhin den Druck auf dem Mietmarkt intensivieren. In derselben Zeit steigen die Immobilienpreise langsam wieder. Warum man jetzt nicht länger zögern sollte.

Laut Experten hat sich die Immobilienmarktsituation in den letzten Monaten zugespitzt. Besonders im Bereich des Neubaus gibt es erhebliche Herausforderungen. Laut einem Artikel im Bericht wären im Jahr 2023 allein 700.000 zusätzliche Wohnungen notwendig. Doch Baukosten, Grundstückskosten und Finanzierungskosten machen dies fast unmöglich.

So wurden im zweiten Monat dieses Jahres laut dem Bundesamt für Statistik nur 22.300 neue Wohnungen genehmigt – ein Rückgang um 20,6 Prozent im Jahresvergleich, mit fortlaufend sinkenden Genehmigungszahlen seit Mai 2023. Die Zahlen demonstrieren, die aktuellen Voraussetzungen für den Wohnungsbau sind so widrig wie seit Ende des Zweiten Weltkriegs nicht mehr.

Ein hoher Nachfrage trifft auf hohe Baukosten, hohe Zinsen und viele Vorschriften, was den Wohnungsbau in eine schwierige Situation bringt. Gleichzeitig ziehen die Immobilienpreise wieder an. Laut dem Bundesamt für Statistik sanken die Preise für Wohnimmobilien letztes Jahr um 8,4 Prozent. Besonders stark trafen diese Rückgänge sanierungsbedürftige Bestandsimmobilien und Häuser im Umland.

 

Warum der Zeitpunkt jetzt günstig ist



Dies könnte die Preise bald wieder steigen lassen. Erste Signale dieser Richtung sind bereits zu erkennen. Laut dem Europace-Wohnimmobilienindex ist zu beobachten, dass die Immobilienpreise seit vier Monaten in Folge steigen. Im vergangenen Monat stieg der Europace-Hauspreisindex (EPX) gegenüber dem Vormonat um 0,35 Prozent auf 211,67 Punkte, wobei Eigentumswohnungen am stärksten verteuerten mit einem Anstieg von 1,25 Prozent. Diese Wende könnte sich weiterentwickeln.

 

Gründe, warum man jetzt kaufen sollte



Gerade dort, wo die Preise nur wenig gesunken sind, bieten sich Kaufinteressenten derzeit deutlich größere Verhandlungsspielräume. Das günstige Zeitfenster könnte sich bald zu Ende HIER gehen, da die eingependelten Zinsen und die gesunkenen Immobilienpreise viele bisher frustrierte Interessenten wieder zu mehr Immobilienkäufen aktivieren dürften.

Auch angesichts des Mietenanstiegs erscheint der Kauf einer Immobilie besonders lohnenswert. In dieser Zeitspanne, in der die Preise noch niedrig und die Zinsen konstant, ist der Zeitpunkt optimal für einen Kauf von Immobilien. Interessenten sollten daher diese Gelegenheit nutzen und handeln. Ein ortsansässiger, erfahrener Makler kann Ihnen dabei helfen, die richtige Wohnung zu finden, während ein neutraler Finanzexperte eine persönliche Finanzierungsoption für Sie findet.

Benötigen Sie Unterstützung beim Immobilienkauf? Kontaktieren Sie uns! Wir unterstützen Sie gern.

Wohnungsknappheit: Kaufen, bevor die Immobilienpreise steigen?

 



Der Wohnungsbau durchlebt eine Krise und wird künftig den Druck auf dem Mietmarkt vergrößern. Gleichzeitig erholen sich die Immobilienpreise langsam. Warum Kaufinteressenten jetzt handeln sollten.

Fachleuten zufolge hat sich die Marktsituation in den letzten Monaten zugespitzt. Besonders im Bereich des neuen Wohnungsbaus gibt es große Schwierigkeiten. Laut einem Artikel im Artikel wären in diesem Jahr allein 700.000 neue Wohneinheiten erforderlich gewesen. Doch die stark steigenden Kosten in Bau, Grund und Finanzierung erschweren dies.

So wurden im Februar dieses Jahres laut den Daten des Statistischen Bundesamts nur 22.300 neue Wohneinheiten genehmigt – ein Rückgang von 20,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, mit fortlaufend sinkenden Genehmigungszahlen seit Mai 2023. Die Zahlen zeigen auf, die aktuellen Voraussetzungen für den Wohnungsbau sind so widrig wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr.

Ein hoher Erfordernis trifft auf stark gestiegene Baukosten, hohe Zinsen und verschiedene Vorschriften, was den Wohnungsbau in eine besondere Lage versetzt. Gleichzeitig nehmen die Immobilienpreise wieder zu. Laut dem deutschen Statistischen Bundesamt sanken die Immobilienpreise im letzten Jahr durchschnittlich um 8,4 Prozent. Besonders stark waren sanierungsbedürftige Altbauten und ländliche Immobilien betroffen.

 

Warum jetzt der richtige Moment ist



Dies könnte die Preise rasch wieder in die Höhe treiben. Erste Anzeichen dieser Entwicklung sind bereits zu erkennen. Laut dem Europace-Wohnimmobilienindex ist zu beobachten, dass die Wohnimmobilienpreise seit vier Monaten wieder steigen. Im April stieg der EPX gegenüber dem Vormonat um 0,35 Prozent auf 211,67 Punkte, wobei Eigentumswohnungen mit einem Anstieg von 1,25 Prozent am stärksten verteuerten. Diese Trendwende könnte sich fortsetzen.

 

Es gibt viele Gründe für den Immobilienkauf



Gerade dort, wo die Preise nur wenig gesunken sind, bieten sich Interessenten aktuell bessere Verhandlungsmöglichkeiten. Das günstige Zeitfenster könnte sich bald enden, da die eingependelten Zinsen und niedrigeren Preise viele frustrierte Interessenten zu Käufen aktivieren.

Auch angesichts des anhaltenden Mietanstiegs erscheint der Immobilienkauf besonders attraktiv. In dieser Zeitspanne, in der die Immobilienpreise noch günstig und die Zinsen stabil, ist der Zeitpunkt optimal für einen Kauf von Immobilien. Potentielle Käufer sollten daher diese Gelegenheit ergreifen und kaufen. Ein lokaler Makler mit Erfahrung kann Ihnen dabei bekomme mehr Informationen helfen, die perfekte Immobilie zu finden, während ein unabhängiger Finanzexperte eine individuelle Finanzierungslösung für Sie entwickelt.

Benötigen Sie Unterstützung beim Immobilienkauf? Kontaktieren Sie uns! Wir unterstützen Sie gern.

Die Wahl des geeigneten Maklervertrags: Worauf sollte ich achten?

Für Hausverkäufer und Hausvermieter bewährt es sich, Immobiliengeschäfte mit einem Makler abzuwickeln. Er sichert, dass der Vermittlungsprozess unter Einhaltung aller rechtlicher Bedingungen erfolgt und Sie den bestmöglichen Preis erzielen. Darüber hinaus spart er Ihnen viel Zeit, Geld und Mühe ein, was ebenfalls nicht zu unterschätzen ist. Immerhin nimmt er Ihnen nahezu die komplette Arbeit ab – und dies auf professionelle Weise. Doch bevor der Immobilienmakler für Sie tätig wird, unterschreiben Sie bei ihm einen Maklervertrag. Dadurch sichern sich beide Seiten ab. Die Frage, die sich jetzt für Sie anschließt, ist: Welcher Maklervertrag ist für mich am besten? Hier stellen wir Ihnen drei klassische Verträge vor, die Sie mit dem Makler Ihres Vertrauens abschließen können.

Variante 1: der einfache, simple Maklervertrag

Bei diesem Maklervertrag gibt es die komplette Freiheit für Sie als Verkäufer, denn der Vertrag wird zumeist mündlich geschlossen und ist komplett unverbindlich. Sie können ihn demnach kündigen, wann es Ihnen beliebt. Darüber hinaus können Sie Ihre Immobilie durch mehrere unterschiedliche Makler vermarkten lassen. Einige Immobilienbesitzer glauben, sie könnten so die Vermittlungszeit verkürzen. Die Praxis zeigt allerdings, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Kaufinteressenten sind irritiert, wenn ein Objekt bei mehreren Maklern im Portfolio zu finden ist. Sie trauen der Sache dann nicht mehr, da sie dahinter einen Ladenhüter vermuten. Ein weiterer Nachteil ist, dass der Makler für Sie nicht tätig werden muss. Es kann also sein, dass er gar nichts dafür tut, Ihr Objekt leistungsstark zu vermarkten. Letztlich dauert die Vermittlung solch einer Immobilie meist sehr lange.

Variante 2: der Makleralleinauftrag

Dieser Vertrag ist deutlich exklusiver als der simple Maklervertrag. Sie als Immobilienbesitzer legen Ihr Objekt quasi in die Hände eines Maklers, der alleinig dieses vermarkten darf. Solch ein Vorgehen hat für Sie als Verkäufer einen großen Vorzug: Ihr Makler wird sich mit ganzheitlichem Einsatz und hochprofessionell auf den Verkauf stürzen. Er wird alles daran setzen, Ihre Immobilie so schnell wie möglich zum besten Preis zu verkaufen. Sie können sich auf Ihren Makler und seine Leistungsstärke daher verlassen. Aus diesem Grund schließen Immobilienmakler und Eigentümer auch einen individuellen Vertrag ab. In diesem ist fixiert, welche Leistungen der Makler für Sie erbringt. Darüber hinaus wird der Makleralleinauftrag über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Zumeist läuft er nach drei oder acht Monaten ab. Daraus ergibt sich für Sie ein weiterer Vorteil: Sie als Immobilienverkäufer können von Anfang an die Zeit einkalkulieren, in der Sie mit dem Makler zusammenarbeiten. Für den Makler wiederum ist es ein zusätzlicher Anreiz, schnell und konsequent zu handeln. Achtung: Sie dürfen keinen anderen Makler während dieser Vertragszeit auf Ihr Objekt ansetzen. Allerdings dürfen Sie sich selbst auf die Suche begeben.

Variante 3: der qualifizierte Alleinauftrag

Dieser Vertrag hat das höchste Maß an Exklusivität. Verkäufer und Makler vereinbaren vertraglich, dass nur der genannte Makler das Objekt vermarkten darf. Auch Sie als Eigentümer dürfen nicht selbständig agieren und sich auf die Suche nach einem Käufer begeben. Sollten Sie als Haus- oder Wohnungseigentümer einen Kaufinteressenten finden, müssen Sie diesen an den Makler verweisen. Hinsichtlich der Laufzeit ähnelt der qualifizierte Alleinauftrag der Laufzeit eines regulären Makleralleinauftrags. Sie können sich sicher sein, dass Ihr Makler für Sie alles tun wird, um zum bestmöglichen Preis und in kurzer Zeit Ihr Objekt zu veräußern. Beachten Sie bitte auch, dass die vertraglichen Vorgaben es dem Makler schwer machen, den Verkaufsprozess hinauszuzögern oder die Abmachung zu lösen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, wählt daher gern diese Vertragsvariante.

Dürfen wir Ihnen weiterhelfen? Dann kontaktieren Sie uns!

Foto: © thodonal88, Shutterstock.com 236029696

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